Schweiz
Justiz

Fall Rupperswil: Thomas N. nicht an Verhandlung

Vierfachmord Rupperswil: Thomas N. von Verhandlung vor Obergericht dispensiert

Thomas N. ist von der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember vor dem Aargauer Obergericht dispensiert worden.
21.11.2018, 09:1421.11.2018, 09:27
Mehr «Schweiz»
epa06607723 A drawing shows Thomas N. (L) and his public defender Renate Senn (R) at the pronouncement of judgement in the court case of the quadruple murder of Rupperswil at the district court Lenzbu ...
Thomas N. wird nicht an der zweiten Verhandlung teilnehmen.Bild: EPA/KEYSTONE

Am Berufungsprozess vor dem Aargauer Obergericht zum Vierfachmord von Rupperswil AG wird der Täter nicht teilnehmen. Der 34-jährige Schweizer wurde auf sein Gesuch hin dispensiert.

Damit beschränke sich die Berufungsverhandlung auf die Befragung der Sachverständigen und auf die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft, wie die Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mitteilten. Die Verhandlung findet am 13. Dezember am Obergericht in Aarau statt.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Der Schweizer, der vom Bezirksgericht Lenzburg rechtskräftig zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wehrt sich in seiner Berufung gegen die vom Gericht verhängte ordentliche Verwahrung.

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den 34-Jährigen am 16. März diverser Verbrechen schuldig, die meisten davon mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Das Gericht verpflichtete den Mann, der in der Nähe des Tatorts bei seiner Mutter in Rupperswil wohnte, mehr als eine Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten zu bezahlen.

Die nicht bestrittenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils - insbesondere die Schuldsprüche, die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die Zivilforderungen und die erstinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen - sind damit rechtskräftig.

Vier Menschen getötet

Der 34-Jährige hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben Einlass in ein Haus in Rupperswil verschafft. Die Papiere wiesen ihn als Schulpsychologen aus. Im Haus lebte ein 13-jähriger Junge, der im Zentrum des pädophilen Begehrens des Beschuldigten stand.

Er brachte unter Drohung mit einem Messer den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Zudem zwang er die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen.

Anschliessend verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Danach tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 gefasst. (aeg/sda)

Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil

1 / 13
Die Chronologie des Vierfachmords von Rupperswil
21. Dezember 2015: Kurz vor Mittag wird die Feuerwehr zu einem Brand in einem Einfamilienhaus in Rupperswil gerufen. Im Innern des Hauses finden die Feuerwehrleute vier Leichen. Es stellt sich heraus, dass die Opfer Stich- und Schnittverletzungen aufweisen. Der Brand wurde absichtlich gelegt. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.


quelle: keystone / patrick b. kraemer
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Staatsanwältin Loppacher zum Urteil von Rupperswil

Der Fall Rupperswil

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
10 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
zellweger_fussballgott
21.11.2018 09:34registriert November 2017
Er wird dispensiert, aber andere müssen den ganzen Prozess nochmals persönlich über sich ergehen lassen. Hauptsache das Urteil wurde weitergezogen...
00
Melden
Zum Kommentar
avatar
Booker
21.11.2018 11:25registriert September 2016
Verwahren und gut ist, das Recht auf Rekurs und vorzeitige Entlassung gehört hier aufgehoben! Haben seine Opfer das Recht auf Rekurs ?
00
Melden
Zum Kommentar
10
Baume-Schneider ist bei einer Erbschaftssteuer zugunsten der AHV nicht abgeneigt

Erbschaftssteuer und Erhöhung des Rentenalters sind für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider keine Tabus, wenn es um die Finanzierung der AHV geht. Das sagte sie in einem Interview. Die 13. AHV-Rente werde grosse Kosten verursachen, gab sie zu bedenken.

Zur Story