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Mit Gesundheitsapps auf dem Weg zum gläsernen Patienten

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Mit Gesundheitsapps auf dem Weg zum gläsernen Patienten

Die Gesundheitsapps der Krankenkassen sammeln fleissig Daten. Patientenschützer und Behörden zeigen sich besorgt.
14.10.2017, 18:0214.10.2017, 18:02
Andreas Möckli / Schweiz am Wochenende

Wandern ist bekanntlich des Schweizers liebste Sportart. Aber auch Velofahren und Schwimmen sind hoch im Kurs. Nun lässt sich damit sogar Geld verdienen. Der Weg dazu führt über die neuen Apps mehrerer grosser Krankenkassen. Mit der kürzlich lancierten App von Helsana etwa können Versicherte die Zahl ihrer Kilometer, die sie wandernd, joggend, schwimmend oder velofahrend zurücklegen, in «Pluspunkte» umwandeln. «Wer fleissig sammelt, kann jährlich über 300 Franken erhalten», schreibt die Helsana zu ihrer neuen App.

Zum Einsatz kommen diese neuen Applikationen nur bei den Zusatzversicherungen der Kassen, in der Grundversicherung dürfen aufgrund persönlicher Verhaltensweisen keine Rabatte gewährt werden. So will es das Gesetz.

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Günstigere Prämien oder Bares mögen ein Anreiz sein, um die Gesundheitsapps zu nutzen. Sie sind jedoch alles andere als harmlos, wie ein genauer Blick in die Nutzungsbestimmungen zeigt. Daten- und Patientenschützer sprechen gar von einem weiteren, grossen Schritt in Richtung des gläsernen Patienten. Neben Helsana bieten derzeit die Kassen Sanitas, Swica und CSS Gesundheitsapps an. Wie weitreichend die Datensammlungen der einzelnen Versicherungen sind, zeigt sich etwa anhand der Active App von Sanitas. Dort sind über 25 verschiedene Datenpunkte aufgeführt, die durch die App gesammelt werden. Die Liste reicht von Alter, Körpergrösse, Fitnesslevel bis hin zu Kalorienverbrauch, Puls, Schlaf und Ernährung.

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Bild: marco tancredi/az
«Diese Gesundheitsapps können Benutzer in schwierige Situationen bringen. Die Anwendung soll daher gut überlegt sein.»
Margrit Kessler, Präsidentin Stiftung Patientenschutz

Erhoben werden die Daten mittels tragbarer Messgeräte, sogenannten Wearables. Solche Armbänder wie zum Beispiel jene von Fitbit oder Garmin zeichnen die Herzfrequenz, die Laufdistanz, Bewegungen oder das Schlafverhalten auf. Diese Daten werden entweder direkt an die Gesundheitsapps der Krankenkassen zur Auswertung übermittelt oder machen den Umweg über andere Applikationen wie Google Fit oder Apple Health.

Keine Freude an dieser Entwicklung hat Margrit Kessler. Sie ist Präsidentin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz. «Diese Gesundheitsapps können Benutzer in schwierige Situationen bringen. Die Anwendung soll daher gut überlegt sein.» Mit diesen Apps würden vorwiegend junge Menschen angesprochen, um Prämien zu sparen, sagt Kessler. Die Nutzer hofften auf einen Rabatt.

Zur Vorsicht mahnt auch Beat Rudin, Professor für Datenschutzrecht an der Uni Basel. «Ich empfehle den Versicherten, sehr genau hinzusehen, was die Nutzungsbestimmungen solcher Gesundheitsapps alles beinhalten.» Zudem solle sich jeder fragen, ob er oder sie wirklich eine derartige Fülle von Gesundheitsdaten wie etwa das Körpergewicht, den Puls, das Fitness- oder Schlafverhalten seiner Krankenversicherung preisgeben will.» Rudin ist nicht nur Professor an der Uni Basel, sondern auch Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt und Präsident der Konferenz der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten.

Massiver Eingriff in Privatsphäre

Margrit Kessler ergänzt: «Der Versicherte legt ein Risikoverhalten offen, aber auch Hinweise auf Krankheiten, über die er selber noch gar nicht Bescheid weiss.» Die Versicherung könne daher sehr einfach Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Kunden herstellen. Kessler empfiehlt den Mitgliedern ihrer Organisation daher, die Gesundheitsapps der Krankenkassen zu meiden.

«Wenn Menschen sich selber permanent vermessen, häufen sie gewaltige Datenmengen an. Es droht ein Kontrollverlust, der das Risiko einer Datenschutzverletzung erhöht.»
Datenschützer Adrian Lobsiger

Selbstredend setzt sich auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Adrian Lobsiger, damit auseinander. Er hat sich im vergangenen Jahr in einem Papier kritisch zu den Fitnesstrackern geäussert. «Die gemachten Aussagen gelten im Wesentlichen auch für Gesundheitsapps», sagt er zur «Schweiz am Wochenende». Seine Einschätzung hat es in sich. So schreibt er im Papier: «Wenn Menschen sich selber permanent vermessen, häufen sie gewaltige Datenmengen an. Es droht ein Kontrollverlust, der das Risiko einer Datenschutzverletzung erhöht.»

Und weiter: Wenn Fitnesstracker den Krankenversicherern Gesundheitsdaten lieferten, die zu Persönlichkeitsprofilen verdichtet werden könnten, stelle dies einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Zudem bestehe die Gefahr, dass diese persönlichen Informationen auch noch für weitere Zwecke verwendet werden könnten. Deshalb müsse insbesondere das Transparenzprinzip laut Datenschutzgesetz gewährleistet sein. Dies bedeute, dass die Betroffenen genau darüber informiert sein müssten, welche Daten, in welcher Form und zu welchem Zweck bearbeitet würden. Dazu brauche es deren ausdrückliche Einwilligung.

Krankenkassen wehren sich

Die angesprochenen Krankenversicherungen beurteilen die Problematik des Datenschutzes naturgemäss anders. Der Schutz der persönlichen Nutzerdaten sei sehr wichtig, schreibt die Sanitas. Die Nutzung der App sei absolut freiwillig. Die Kasse verwende die Daten auch nicht «entgegen den Interessen der Versicherten», wie dies der Datenschützer in seinem Papier ebenfalls anklingen lässt. Die genannten Rückschlüsse könnten Krankenkassen auch aus anderen und ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zwingend zugänglich zu machenden Daten wie etwa Leistungsabrechnungen gewinnen.

Quelle: Umfrage bei Krankenkassen
Quelle: Umfrage bei Krankenkassenbild: aargauerzeitung

Swica betont, selber keinen Zugang zu den Daten zu haben, die ein Versicherter im Bonusprogramm der App namens Benevita speichert. Helsana wiederum schreibt, selber keine Gesundheitsdaten wie Herz- oder Atemfrequenz, Fettanteil oder Schlafverhalten zu sammeln. Die Nutzer könnten zwar ihre bereits bestehenden Gesundheitsapps von Google oder Apple mit jener von Helsana verbinden. Die dadurch entstehende Datenabfrage diene jedoch ausschliesslich der Bestätigung von Aktivitäten. Die Vitaldaten würden von Helsana weder gespeichert noch ausgewertet. Anders lautet die Antwort von Sanitas: «Die Verwendung der Daten erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.

Die App der CSS gehe nicht so weit wie jene der Konkurrenz, da ausschliesslich Schrittdaten und keine weiteren Werte etwa mittels Fitnesstrackern erhoben würden. Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand seien mittels Schrittdaten nicht möglich. CSS verstehe ihre App als Präventionsmassnahme, wie dies etwa bei den Beiträgen an Fitnessabos der Fall sei. Das erlaufene Geld werde nicht von der Prämie abgezogen, sondern den Versicherten ausbezahlt.

 

Tipps für den Umgang mit Gesundheitsapps
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte bewertet die Gesundheitsapps der Krankenversicherungen kritisch. Er hat auf seiner Homepage Tipps zum Umgangmit Fitnesstrackern aufgeschaltet. Diese sind meist auch für Gesundheitsapps anwendbar. Der Datenschützer empfiehlt Folgendes:
  • Bevor potenzielle Nutzer eines Fitnesstrackers sich zum Kauf entscheiden, sollten sie sich überlegen, welche Funktionen benötigt werden und welche persönlichen Daten das Gerät oder die App dafür überhaupt braucht.
  • Die Nutzer sollten sich darüber informieren, welche persönlichen Daten erfasst werden, wer Zugang zu den Daten erhält und in welcher Form diese bearbeitet werden. Dazu sollten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen werden, auch wenn dies aufgrund des Umfangs der AGB aufwendig und mühsam ist.
  • Wenn Nutzer nicht wollen, dass ihre Daten zu Werbezwecken verwendet werden, können sie jederzeit das Widerspruchsrecht beanspruchen – auch nach Vertragsabschluss.
  • Hat man sich als Nutzer für einen Fitnesstracker oder eine Gesundheitsapp entschieden, sollten die Einstellungen wenn möglich so angepasst werden, dass nur die allernötigsten Daten preisgegeben werden. Entbehrliche Funktionen und übermässige Datensammlungen lassen sich oft im Voraus deaktivieren. Damit werden nur jene persönlichen Daten erfasst, die für die gewünschten Funktionen auch wirklich nötig sind.
  • Nutzer sollten sich darüber informieren, wo die Daten gespeichert werden. Allenfalls übermittelt der Gerätehersteller die Daten automatisch auf einen Server im Ausland, wo das Datenschutzniveau möglicherweise ungenügend ist. (mka/aargauerzeitung)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pasch
14.10.2017 20:45registriert Oktober 2015
Pfff... und der Staat guckt auch noch kurz rein! Und wieder kommen die wer nichts zu verstecken hat der hat auch nichts zu befürchten vögel... Schulabschluss in der DDR gemacht??
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N. Y. P. D.
14.10.2017 18:27registriert Oktober 2015
Leute, vergesst den Unsinn, von wegen, wenn man auf seine Gesundheit achtet, hat das Einfluss auf die Prämien.

Habe die 2500.- Franchise. Gehe (fast) nie zum Arzt. 2016 schlug die Prämie 21% auf, 2017 schlug sie 5% auf und auf 2018 nochmals satte 11%.

Diese 300 Fränkli die man im Jahr auf der Zusatzversicherung sparen würde sind ein Witz. Man gibt alle Daten und die Grundversicherung steigt munter weiter.

Ich überlege mir, die 300.- Franchise 2018 wieder zu nehmen. Es zwickt im Rücken. Ein MRI ist angebracht. Und 20h Physio. (mindestens).
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nick11
14.10.2017 20:14registriert Oktober 2015
Neues Geschäftsmodell: gebt mir wure Fitnessuhren und ich laufe den gsnzen Tag damit rum. Oder ich entwickle eine Maschine die das Wandern Simuliert und verlange dafür 150 CHF.
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