Wenn Teenager illegale Nackt-Selfies verschicken – das steckt dahinter
Die Zürcher Jugendanwaltschaft ermittelt gegen Dutzende Minderjährige wegen selbst hergestellter Pornografie, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Eine Journalistin erhielt Einblick in anonymisierte Befragungsprotokolle. Zudem nennt die Oberjugendanwaltschaft aktuelle Fallzahlen zum Sexting – so nennen Fachleute das Phänomen.
Das sind die wichtigsten Fakten:
Wie viele Strafverfahren gab es in den letzten drei Jahren?
Gegen 54 Minderjährige – 34 Jungen und 20 Mädchen – sind in den letzten drei Jahren im Kanton Zürich Strafverfahren eröffnet worden. Dies «weil sie Nackt-Selfies hergestellt und diese an Dritte weitergeleitet» haben.
Am häufigsten betroffen sind 14- und 15-jährige Teenager, beiderlei Geschlechts.
Sind das viele Fälle?
Ja und nein.
Als Vergleichswert nennt der «Tages-Anzeiger» die Gesamtzahl der Strafverfahren, die Zürcher Jugendanwälte pro Jahr gegen Minderjährige eröffnen: rund 4500.
Verbotene Pornografie mache demnach nur einen kleinen Anteil aus.
Und doch ist jeder Fall einer zu viel. Die Betroffenen müssen nicht nur mit Strafverfolgung rechnen, sondern auch mit grossem emotionalem Stress und Leid.
Wenn pornografische Inhalte erst einmal im Internet gelandet sind, lässt sich die weitere (illegale) Verbreitung kaum mehr stoppen.
Wie ist der Trend?
Es gibt keinen eindeutigen Trend, sondern stark unterschiedliche Fallzahlen von Jahr zu Jahr.
Seit 2013 lagen die Fallzahlen zwischen 39 und 99 Beschuldigten pro Jahr.
Die starken Schwankungen hätten damit zu tun, dass die verbotenen Inhalte in manchen Fällen plötzlich sehr stark weiterverbreitet worden seien. Als Beispiel erwähnt der «Tages-Anzeiger»-Artikel einen Fall aus dem Jahr 2012. Da verbreitete sich ein von einer jungen Frau erstelltes Video via WhatsApp und anderen Kanälen rasant weiter, was schliesslich rund ein Dutzend Strafverfahren nach sich gezogen habe.
Was ist verboten?
Kurz gesagt: eigentlich alles.
Ob Selfie oder Video: Aufnahmen, die Minderjährige nackt zeigen, gelten gemäss Schweizer Strafgesetzbuch als Kinderpornografie, und da sind die Regeln strikt: Verboten sind Herstellung, Besitz und Weiterleitung solcher Inhalte.
Wie jung sind die von Strafverfahren Betroffenen?
Zum Teil sehr jung, unter 15 Jahren.
Laut «Tages-Anzeiger» waren in den vergangenen drei Jahren «auffällig oft» jüngere Teenager betroffen, wobei die Mädchen tendenziell jünger seien.
Warum tun sie es?
Hier muss man nach biologischem Geschlecht unterscheiden. Laut «Tages-Anzeiger» zeigen die Befragungsprotokolle:
- «Freiwillig verschicken die jungen Mädchen die Nacktbilder nicht.» Dies bestätigte auch die zuständige Jugendanwältin: Kaum eines der Mädchen mache dies aus eigenem Antrieb. Oft verlangten die Jungen Bilder, indem sie drohten, «Schluss zu machen», den Kontakt abzubrechen oder Aufnahmen, die sie bereits hätten, an andere zu verteilen.
- Für Buben bzw. junge Männer seien die Nackt-Aufnahmen der jungen Frauen und Mädchen «eine Art Trophäe», die sie im Kollegenkreis, respektive in ihrer Peer Group, herumzeigten. Und um solche pornografischen Inhalte würden sie auch von ihren Freunden angefragt.
- Dass die männlichen Teenager die Aufnahmen gern teilen, zeige sich auch in der Statistik. «Zwei Drittel der Beschuldigten sind männlich, obwohl die Bilder fast ausschliesslich von Mädchen aufgenommen werden.»
An wen werden die Sexting-Inhalte geschickt?
Laut Auswertung der Zürcher Oberjugendanwaltschaft:
- Fast ein Drittel der Aufnahmen wurde «an Drittpersonen» weitergeschickt.
- Ein Viertel der Beschuldigten leitete die verbotenen Inhalte an niemanden weiter, sondern hatte sie lediglich auf dem eigenen Gerät gespeichert.
- Mehr als jeder fünfte Beschuldigte leitete verbotene Inhalte an einen «Kollegen/Kollegin» weiter.
- Alarmierend ist die Feststellung, dass 11 Prozent der verbotenen Inhalte an eine «Internetbekanntschaft» weitergeleitet wurden. Hier ist das Risiko gross, dass Bilder und Videos auf Kinderpornografie-Portalen landen.
- Die Verbreitung via Facebook und anderen Social-Media-Plattformen machte einen kleinen Anteil aus (7 Prozent).
- Nur in 7 Prozent der untersuchten Fälle wurden die Inhalte an den «Partner» geschickt. Damit nahm das Unheil, und auch die spätere Strafverfolgung, ihren Lauf.
Was wird verschickt?
Am häufigsten werden Nackt-Selfies verschickt, also Fotos. Deutlich seltener sind es Videoaufnahmen.
Wie hoch ist die Dunkelziffer?
Vermutlich sehr hoch.
Was sollen Eltern tun?
Sich über die Rechtslage informieren und wenn nötig professionelle Unterstützung suchen.
In der Volksschule finden Aufklärungs- und Informationskampagnen für Kinder und Eltern statt.
Die Präventionsspezialisten der Kantonspolizei Zürich raten Eltern von Primarschülern, die Smartphones des Nachwuchses von Zeit zu Zeit zu kontrollieren.
Was droht Straftätern?
Die meisten Strafverfahren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Staatsanwaltschaften behandelt, wie Rechtsanwalt Martin Steiger im Interview erklärte.
Bei erwachsenen Personen, die als Jugendliche verurteilt wurden, gibt es ebenfalls Einschränkungen, was die Sichtbarkeit im privaten Strafregisterauszug betrifft.»
Wer erwischt werde, der werde in aller Regel zu einer persönlichen Leistung in Form eines Medienkurses verurteilt, hält der «Tages-Anzeiger» fest. Meistens reiche das, damit die Jugendlichen künftig die Finger vom Sexting liessen. Doch:
(dsc)
