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Sie gilt als eines der Kernstücke der neuen Verträge mit der EU: Die Schutzklausel soll die Schweiz vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit bewahren. Der Bundesrat hat nun definiert, wann sie angerufen werden kann.
Steigt die Zuwanderung innert Jahresfrist um mehrere zehntausend Personen oder nimmt die Arbeitslosigkeit massiv zu, muss der Bundesrat künftig die Anrufung einer Schutzklausel prüfen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Der zuständige Justizminister Beat Jans führt vor den Medien aus: «Mit der Schutzklausel können wir die Zuwanderung regulieren, ohne das Personenfreizügigkeitsabkommen zu verletzen.» Das sei in den neuen Verträgen mit der EU rechtlich abgesichert und darum ein wesentlicher Fortschritt, den die Schweiz in den Verhandlungen erzielt habe.