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Die gewaltfreie Erziehung wird aller Voraussicht nach künftig im ZGB verankert sein. Damit wird das ZGB präzisieren, was bereits heute gilt: Gewalt in der Kindererziehung ist verboten. Sie kommt gleichwohl noch zu häufig vor. Eine berechtigt eingereichte Gefährdungsmeldung kann Schlimmeres verhindern.
Die Nationale Kinderschutzstatistik, an welcher sich jeweils 19 Schweizer Kinderkliniken beteiligen, zeigt alle Jahre wieder in etwa das gleiche Bild: Um die 2’000 Kinder sind jährlich wegen einer vermuteten oder bewiesenen Misshandlung in Spitalbehandlung. Mädchen wie Jungs sind gleichermassen betroffen. Fast die Hälfte der behandelten Kinder ist jünger als 6 Jahre alt. Da sich der weitaus überwiegende Anteil von Gewalt innerhalb der Familie abspielt, ist die Prävention besonders schwierig. Und stellt das Umfeld vor besondere Herausforderungen.