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Da staunste, was?! Zum ersten Mal entscheidet ein Richter gegen Trumps neuen Einreisebann

President Donald Trump speaks in the Roosevelt Room of the White House in Washington, Friday, March 10, 2017, during a meeting on healthcare. (AP Photo/Evan Vucci)
Jetzt erlebt Trumps neuer Einreisebann einen ersten juristischen Rückschlag.Bild: Evan Vucci/AP/KEYSTONE

Da staunste, was?! Zum ersten Mal entscheidet ein Richter gegen Trumps neuen Einreisebann

Dem von US-Präsident Donald Trump verfügten neuen Einreisebann erwächst immer grösserer Widerstand. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen ein Einreiseverbot für die Familie eines anerkannten syrischen Flüchtlings gab es einen ersten Rückschlag für Trump.
11.03.2017, 13:4012.03.2017, 08:11
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Bezirksrichter William Conley aus Wisconsin erliess die einstweilige Verfügung gegen ein Einreiseverbot für die Frau und das Kind eines syrischen Flüchtlings, dem in den USA bereits Asyl gewährt wurde. Zur Begründung erklärte der Richter, bei Umsetzung des Trump-Erlasses drohe dem Kläger «nicht wieder gut zu machendes Leid».

Der Mann entschied sich anonym zu bleiben. Seine beiden Angehörigen leben in der vom Krieg verwüsteten nordsyrischen Stadt Aleppo. Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil gegen Trumps neue Einreiseverbote. Der Richter setzte für den 21. März eine Anhörung fest.

Zuvor hatten mehrere US-Bundesstaaten angekündigt, gegen Trumps Erlass vom 6. März juristisch vorzugehen. Der Westküstenstaat Washington kündigte einen Antrag an, wonach die richterliche Verfügung vom Februar gegen Trumps erstes Dekret auch auf den zweiten Erlass angewendet werden soll.

Die Bundesstaaten Maryland, Massachusetts, Minnesota, New York und Oregon schlossen sich dem Antrag an. Hawaii hatte eine eigene Klage eingereicht.

Anhörung vor Inkrafttreten

epa05758149 American Civil Liberties Union (ACLU) Lawyer Omar C. Jadwat (C) speaks outside of the US District Court in New York, where a judge issued an emergency stay for those detained at airports,  ...
Omar Jadwat von der American Civil Liberties Union.Bild: ANDREW GOMBERT/EPA/KEYSTONE

Auch die grösste US-Bürgerrechtsorganisation geht juristisch gegen den neuen Einreisebann vor. Die American Civil Liberties Union (ACLU) legte am Freitag im Namen mehrerer Flüchtlingshilfsorganisationen Beschwerde gegen das Dekret ein.

«Das grundlegende Problem des Muslim-Banns wird nicht dadurch gelöst, dass man eine neue Schicht Farbe darüberstreicht», erklärte Omar Jadwat von ACLU. Die US-Verfassung verbiete jegliche Diskriminierung aus religiösen Gründen. Trump verletze diese Grundregel mit seinem Einreisebann für Bürger aus sechs muslimischen Staaten.

Selten in der Geschichte der USA sei der Wille einer Regierung, einen bestimmten Glauben und seine Anhänger zu diskriminieren, so klar zutage getreten wie durch Trumps Anordnung, heisst es in der Beschwerde der ACLU. Die Bürgerrechtler fordern eine Einstweilige Verfügung gegen das Dekret.

Bundesrichter Theodore Chuang aus Maryland setzte für den kommenden Mittwoch eine Anhörung zu dem Fall an – einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten des Dekrets.

Der Richter, der bereits das erste Dekret gestoppt hatte, wies am Freitag einen Antrag auf Einfrieren des geänderten Erlasses als unzureichend zurück. Bundesrichter James Robart aus dem Bundesstaat Washington forderte von den Gegnern des Dekrets vollständige Unterlagen mit Bezugnahme auf das neueste Dekret Trumps. Nach Medienberichten hatten sie lediglich ein Einfrieren analog zur ersten richterlichen Entscheidung gefordert.

Irak nicht mehr betroffen

Bundesrichter hatten Trumps erstes Dekret mit pauschalen Einreiseverboten für Flüchtlinge sowie Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischer Staaten im Februar vorläufig ausser Kraft gesetzt. Am Montag hatte der Präsident daraufhin eine neue Anordnung unterzeichnet.

Sie ist im Vergleich zum ersten Dekret leicht abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert. Der Präsident bezeichnet die Einreiseverbote als notwendige Schutzmassnahme gegen die Terrorgefahr.

Trumps neuer Erlass verbietet Bürgern aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien für 90 Tage die Einreise in die USA. Der Irak, der noch im ersten Dekret stand, ist aus der Liste gestrichen. Für Flüchtlinge soll weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten.

Einziger Unterschied ist, dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt. (viw/sda/afp/dpa)

Dieser Instagram-Account kreiert Albträume – indem er Trump und die Queen mixt

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28 Kommentare
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Überdimensionierte Riesenshrimps aka Reaper
11.03.2017 13:54registriert Juni 2016
Humanity First
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Pana
11.03.2017 17:28registriert Juni 2015
Da staunste, was?

Hauptsächlich über den Titel. Ich hab ja nichts gegen eure (teilweise) witzigen Titel. Aber kann man die nicht auf die Spass-Artikel begrenzen?
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Sophia
11.03.2017 16:01registriert Juli 2015
Trump das Trumpeltier hat auf die amerikanischen Verfassung geschworen sie aber nie gelesen. "Ehe er sein Amt antritt, soll er diesen Eid oder dieses Gelöbnis leisten..."usw. In den Bill of Rights (Teil der Verf.) steht: ...das heißt, die Rechte sind von jeder Person vor jedem Gericht des Bundes oder eines Bundesstaates, in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof, einklagbar, auch gegenüber dem staatlichen Gesetzgeber, der nicht verfassungskonform gehandelt hat." Trump jedoch macht sich über die Richter lustig, er ist demnach nicht der Präsident der USA!
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