Schweiz
Billag

Die SRG auflösen? So leicht gehts nicht!

Jean-Michel Cina, der neu gewaehlte Praesident der SRG SSR, links, im Gespaech mit Generaldirektor Roger de Weck, rechts, anlaesslich einer Pressekonferenz, am Freitag, 1. Juli 2016, in Bern. Jean Mic ...
SRG-Präsident Cina und Generaldirektor de Weck (rechts).Bild: KEYSTONE

Die SRG mit No Billag auflösen? So einfach geht das nicht!

No Billag bedeutet nicht automatisch das Aus der SRG. Neben der Zustimmung der Delegierten bräuchte es auch eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes
08.11.2017, 05:1708.11.2017, 08:57
andreas möckli / Aargauer Zeitung

Die SRG-Spitze hält dem Stimmvolk das Messer an die Brust. Die Botschaft: «Stimmt ihr Ja zur No-Billag-Initiative, lösen wir die SRG auf.» Zuletzt machte SRG-Präsident Jean-Michel Cina eine solche Aussage in der «Arena» des Schweizer Fernsehens SRF am letzten Freitagabend. Sollte die Vorlage angenommen werden, bleibe nichts anders übrig, als die Unternehmung geordnet und verantwortungsvoll zurückzufahren, so der Walliser Ex-CVP-Politiker. «Wir können sie nur liquidieren», sagte Cina wörtlich. So oder ähnlich liess sich die SRG auch in anderen Medien verlauten. Die SRG halte daran fest, dass sie «nach einem Ja am 4. März 2018 ihren Laden schnell dichtmache», schrieb etwa die «NZZ am Sonntag».

Mit der Botschaft will die SRG-Spitze dem Stimmvolk klarmachen, wie viel bei einem Ja zur Initiative auf dem Spiel steht. Doch so einfach, wie Jean-Michel Cina die Auflösung des Unternehmens darstellt, ist sie nicht. Die SRG, ausgeschrieben Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, ist ein Verein mit Sitz in Bern.

Intensive Diskussion nötig

Dieser verfügt, wie vom Zivilgesetzbuch vorgeschrieben, über Statuten. Darin heisst es, dass Entscheide über die Auflösung der SRG bei den Regional- und Mitgliedgesellschaften in Vernehmlassung gegeben werden müssen. Zudem bedürfen Beschlüsse wie die Auflösung des Vereines oder die Änderung der Statuten einer Zustimmung von zwei Dritteln der Delegiertenversammlung. Von den 41 Mitgliedern müssen also mindestens deren 28 einer Auflösung zustimmen, wie es unter Artikel 8 der SRG-Statuten heisst.

Wie es sich für einen gutschweizerischen Verein mit angemessener sprachregionaler Vertretung gehört, ist die Delegiertenversammlung gemäss dem Gewicht der einzelnen Landesteile zusammengesetzt (siehe auch Grafik). Fragt sich also, wie die Delegierten und die Regional- und Mitgliedgesellschaften, die vor der Auflösung angehört werden müssen, sich dazu stellen. Sicher ist, dass diese einem Antrag nicht einfach diskussionslos zustimmen würden. Dies bestätigen mehrere Delegierte der SRG im Gespräch mit der «Nordwestschweiz».

Heisse Diskussionen garantiert

«Selbstverständlich würde ein Antrag zur Auflösung des Vereins SRG für Diskussionen in den verschiedenen Gremien unserer Regionalgesellschaft sorgen», sagt Peter Moor, Präsident der Mitgliedsgesellschaft SRG Aargau Solothurn und SRG-Delegierter. «Zu welchem Schluss unsere Gremien kommen würden, kann heute nicht beurteilt werden», sagt Moor. Andreas Schefer, Präsident der SRG Deutschschweiz, schliesst sich der Aussage von Moor an. Mit Sicherheit brauche es eine intensive Diskussion, bevor eine Auflösung der SRG vollzogen werden könnte. Schefer kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie eine Auflösung im Detail ablaufen würde. Er betont, dass in den SRG-Gremien, in denen er Einsitz hat, bislang nicht über einen alternativen Plan zur Auflösung der SRG gesprochen wurde.

Brisant ist zudem ein weiterer Artikel in den Statuten der SRG. So heisst es darin, dass der Verein weder aufgelöst werden noch auf seine Konzession verzichten kann, solange die SRG durch das Gesetz zur Erfüllung des Programmauftrags verpflichtet ist. Dieser Auftrag ist im 2015 vom Stimmvolk beschlossenen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgehalten. Es bräuchte also zuerst eine Gesetzesänderung, bevor der Verein überhaupt aufgelöst werden kann. Dafür wäre ein Beschluss des Parlaments und allenfalls erneut des Volks nötig. Alternativ könnte die Delegiertenversammlung der SRG natürlich auch die Statuten ändern.

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Was passiert bei Auflösung? 

Schliesslich stellt sich die Frage, was bei der Auflösung des Vereins SRG geschieht. In den Statuten steht, dass die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrats über das verbleibende Vermögen, sprich abzüglich der Schulden, verfügt. Laut Zivilgesetzbuch sei ein Verein frei, was er mit dem verbleibenden Vermögen nach der Auflösung mache, sagt Anwalt Tobias Bonnevie-Svendsen, der für Peyer Partner Rechtsanwälte in Zürich arbeitet. Entscheidend seien im vorliegenden Fall die Statuten. Bonnevie Svendsen findet es erstaunlich, dass in den Statuten der SRG nicht klarer festgehalten wurde, was mit dem verbleibenden Vermögen bei einer Auflösung passiert. Es sei aber davon auszugehen, dass die verbleibenden Mittel einem anderen, ähnlichen Zweck zugutekommen würden.

Doris Leuthard über die neue Billag-Gebühr

Video: srf

Die SRG hält in einer Stellungnahme fest, dass die No-Billag-Initiative eine ersatzlose Streichung der Gebühren verlange. Sobald diese wegfalle, sei eine Liquidation der SRG die logische Konsequenz. Letztlich müsse die SRG ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Der Verein SRG mit den vier Regionalgesellschaften, die Mitglieder sind, bliebe als juristische Hülle zurück. Die Umsetzung des Zweckartikels, nämlich die Erfüllung des gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrags, sei nach der Annahme des Volksbegehrens nicht mehr möglich. «Die logische Konsequenz wäre die Auflösung des Vereins», schreibt die SRG. Dies sei in den Statuten auch so vorgesehen.

Alles zur No-Billag-Initiative [05.03.2018,cbe]
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58 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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tomdance
08.11.2017 06:12registriert Januar 2014
Drei Sachen sind IMHO in diesem Artikel relevant. Erstens benützt der Autor den Begriff „Staatsmedien“. Dies ist schlicht und ergreifend nicht korrekt und ist ungefähr so angemessen wie „Lügenpresse“. @Andreas Möckli sollte das wirklich besser wissen. Der zweite Punkt ist, dass es hier um den Verein SRG und nicht um die Programminhalte geht. Wenn die Gebühren wegfallen ist kein Geld für Produktionen mehr vorhanden und damit ist der Bildschirm schwarz und das Radio stumm. Dies ist im Artikel erst, und hier kommt der dritte Punkt, am Schluss in der SRG Stellungnahme klar verständlich. Schade.
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peter red
08.11.2017 05:39registriert Juni 2015
Vereinsrecht ist schon gut....aber ein Verein ohne Geld ist dann nicht mehr so handlungsfähig wie man sich wünschen könnte.
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Majoras Maske
08.11.2017 06:24registriert Dezember 2016
Schade muss sich Watson nicht an dieselben Qualitätsstandards wie die SRG halten. Diese tägliche einseitige, egoistische Berichterstattung zeigt eindeutig, dass Private Medien nicht wie gewünscht dazu fähig sind den Service Publique zu übernehmen. Wenn die Medien, deren Besitzer immer weniger zahlreich werden, so einseitig bei Volksabstimmungen Partei ergreifen, schädigt das die Demokratie und öffnet Tür und Tor für noch dümmeren Populismus als heute schon.
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