Die Aargauer Behörden haben am Montag die Eltern der Fussball-Junioren darüber informiert, dass es im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil nach aktuellen Erkenntnissen keine Hinweise auf weitere sexuelle Übergriffe auf Kinder und Jugendliche durch den Täter gibt.
Gemäss einer Mitteilung der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft gibt es bis heute keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte im Vierfachmord von Rupperswil in der Vergangenheit Kindern und Jugendlichen in sexueller Absicht genähert haben könnte.
In den nächsten Tagen und Wochen stünden umfangreiche Ermittlungen im Umfeld des Beschuldigten an. «In diesem Zusammenhang wird es auch zu Abklärungen und Befragungen in den Fussballvereinen kommen, bei denen der 33-jährige Schweizer als Trainer und Koordinator tätig war», heisst es in der Mitteilung weiter.
Zur Klärung der Rückfallgefahr sowie der Schuldfähigkeit wird die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in den nächsten Tagen ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben.
Der Beschuldigte war am vergangenen Donnerstag festgenommen worden und hatte den Vierfachmord in Rupperswil gestanden. An einer Medienkonferenz hatten Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei bekannt gegeben, dass sich der Beschuldigte am 13-jährigen Opfer vergangen hatte, bevor er die vier Menschen tötete.
Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft «zu gegebenem Zeitpunkt» liefern. Sie bittet die Medien – auch im Namen der Betroffenen – weder Junioren, deren Eltern oder andere Vereinsmitglieder zu kontaktieren.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat Rechtsanwältin Renate Senn mit der Verteidigung beauftragt, sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft zur «Aargauer Zeitung». Senn sei eine der wenigen Anwältinnen im Kanton Aargau, die auch Fachanwältin Strafrecht ist.
Renate Senn ist Partnerin bei der Kanzlei Küng Metzler Senn Rechtsanwältinnen in Baden. Sie machte ihren Abschluss 1995 an der Universität Zürich und ist seit 1999 Inhaberin des Aargauischen Anwaltspatents. (lhr/az/sda)