Kaum lässt Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach am zweiten Prozesstag seinen Holzhammer zur Mittagspause niedersausen, wird Staatsanwältin Barbara Loppacher von den Medien in Beschlag genommen. Nach ihrem gut zweistündigen Plädoyer für eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine lebenslange Verwahrung des Angeklagten Thomas N. (34) erklärt sie den Journalisten ihre Beweggründe zu letzterer Forderung.
«Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft», erklärt Loppacher gegenüber dem Regionalsender Tele M1, «ist keine psychische Störung da, die zu den Tötungsdelikten geführt hat.» Folglich gebe es kein Therapiebedürfnis für den Angeklagten. Damit seien alle Voraussetzungen gegeben, die eine lebenslange Verwahrung möglich machen.
Die Journalistin von Tele M1 hakt nach: Widerspricht dies nicht den Aussagen der beiden Gutachter, die dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestieren? Die Staatsanwältin dazu: «Ich stelle die Diagnose der Gutachter nicht infrage.» Vielmehr gehe es darum, dass die festgestellten Störungen keinen Zusammenhang mit den Tötungsdelikten haben. Auf diesen fehlenden Zusammenhang habe Gutachter Josef Sachs in seinen Ausführungen denn auch hingewiesen.
Auch wegen der Möglichkeit, dass Thomas N. ohne Verwahrung bereits nach 13 Jahren wieder auf freiem Fuss sein könnte, fordere die Staatsanwaltschaft die Höchsstrafe. Loppacher: «Nach unserer Ansicht ist der Beschuldigte höchst gefährlich und gehört lebenslänglich verwahrt.» (luk)