Schweiz
Gesundheit

Bundesamt pfeift Krankenkassen zurück

Viele Schweizer kaufen ihre Medikamente im grenznahen Ausland ein. Das BAG will, dass Krankenkassen die Kosten dafür nicht mehr übernehmen. 
Viele Schweizer kaufen ihre Medikamente im grenznahen Ausland ein. Das BAG will, dass Krankenkassen die Kosten dafür nicht mehr übernehmen. shutterstock

Entscheid des BAG verhindert, dass Gesundheitskosten gespart werden

Viele grosse Krankenversicherer haben im Ausland eingekaufte Medikamente zurückerstattet. Der Bund schiebt dieser Praxis nun den Riegel.
26.08.2018, 09:0226.08.2018, 10:36
andreas möckli / Schweiz am Wochenende
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Nicht nur Fleisch, Gemüse oder Deodorants sind im grenznahen Ausland billiger. Auf dem Einkaufszettel von Schweizern, die etwa in Deutschland oder Frankreich ihre Besorgungen erledigen, stehen auch Medikamente. Insbesondere Generika sind im Ausland deutlich günstiger. Bis vor kurzem übernahmen viele Krankenkassen die Kosten für diese Arzneimittel.

Doch nun ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeschritten, das die Krankenversicherer beaufsichtigt. So wurde das Amt in den letzten drei Jahren bei mehreren Krankenkassen vorstellig, darunter auch bei der CSS, wie eine Sprecherin bestätigt. Das BAG habe eine Weisung erlassen, diese Kostenübernahmen umgehend einzustellen. Diese Weisung habe die ganze CSS-Gruppe per sofort umgesetzt. Der Versicherer tat dies aber nur zähneknirschend. Im Jahr 2016 schritt das Amt bereits bei der Tochter Sanagate ein. Die CSS beliess es damals jedoch dabei, diese Vorgabe nur bei der Tochtergesellschaft umzusetzen.

Wer rezeptpflichtige Medikamente im Ausland kauft, der schont entweder sein eigenes Portemonnaie oder das Gesundheitssystem als Ganzes. Hat jemand seinen Selbstbehalt noch nicht ausgeschöpft, profitiert der Prämienzahler selber. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, sinken die Ausgaben der Versicherungen, was alle Prämienzahler entlastet.

Bis ins Jahr 2015 vergüteten zahlreiche Krankenkassen im Ausland gekaufte Medikamente, wie eine damalige Umfrage des «Tages-Anzeiger» bei den grossen Versicherungen ergab. Voraussetzung war ein Rezept eines Schweizer Arztes für ein Arzneimittel, das hierzulande zugelassen ist. Zudem durfte das Präparat im Ausland nicht teurer sein als in der Schweiz. Dem BAG war damals nicht bekannt, dass viele Krankenversicherer die Kosten für im Ausland bezogene Medikamente zurückerstatten. Denn laut Gesetz ist dies nicht erlaubt. Nur bei Notfällen ist eine Ausnahme vorgesehen. Das Amt werde nun mit den Kassen Kontakt aufnehmen und die Sachlage prüfen, sagte ein Sprecher damals.

Kassen sind verärgert

Das BAG schritt jedoch nicht sofort ein. Erst im Rahmen der Kontrollen, welche das Bundesamt vor Ort bei den Krankenversicherungen durchführte, wurde die Behörde tätig. Seit 2015 hat das Amt bei 20 Krankenkassen ein solches Audit durchgeführt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagt. In der Hälfte der Fälle wurde festgestellt, dass die Versicherer im Ausland gekaufte Medikamente zurückerstatten.

Eingeschritten ist das BAG in dieser Sache auch bei der Visana und der Helsana. In einer ersten Stellungnahme habe Visana dem Amt mitgeteilt, dass die Krankenversicherung an ihrer Praxis festhalten wolle, sagt David Müller, Leiter der Unternehmenskommunikation. Danach habe das BAG der Visana in einem Entscheid verfügt, auf die Vergütung von im grenznahen Ausland gekauften kassenpflichtigen Medikamenten zu verzichten.

Die Krankenkassen ärgern sich über das Bundesamt. «Mit dieser Regelung müssen wir bedauerlicherweise Versicherten die Vergütung verweigern, welche sich eigenverantwortlich kostenbewusst verhalten», sagt ein Helsana-Sprecher. Es sei verständlich, wenn sich die Kunden ärgerten. «Uns als Krankenversicherer irritiert zusätzlich, dass uns der Ärger trifft und nicht das BAG, das ja eigentlich verantwortlich ist.»

Bestimmte Behandlungen und Medikamente könnten unter gleichbleibender und vereinzelt sogar besserer Qualität im Ausland günstiger bezogen werden, sagt eine Sprecherin der CSS. Das wäre – wie es das Gesetz ebenfalls fordere – wirtschaftlich, würde zu Kosteneinsparungen führen und liege klar im Interesse der Prämienzahler und der CSS.

Bund prüft Gesetzesänderung

Das BAG entgegnet, die Krankenkassen hätten das Gesetz nicht respektiert. Deshalb sei man nun eingeschritten und habe die Versicherer angewiesen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ein generelles Verbot sei aber nicht angebracht, da es Ausnahmen gebe. Dabei gehe es etwa um Notfälle oder Behandlungen, die wegen fehlenden medizinischen Angebots in der Schweiz nicht zur Verfügung stünden.

Der Eingriff des Bundesamts für Gesundheit ist auch deshalb brisant, weil generell über eine Lockerung diskutiert wird, wenn es um Medikamente und Behandlungen geht, die von Schweizern im Ausland bezogen werden. So hat sich etwa die Expertengruppe des Bundes dafür ausgesprochen, die über tiefere Kosten im Gesundheitswesen brütete. Zumindest bei Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln solle der Zwang, diese im Inland zu kaufen, aufgehoben werden.

Zuvor signalisierte der Bundesrat, eine Lockerung bei den Medikamenten zu prüfen. Dies geht aus einer gleichlautenden Antwort auf zwei parlamentarische Vorstösse hervor. Während Krankenkassen, Preisüberwacher und Konsumentenschützer für die Aufhebung des Zwangs sind, wehrt sich die Pharmaindustrie vehement. Ein solcher Schritt sei sehr problematisch, wenn nicht sogar ein Schildbürgerstreich, sagt eine Sprecherin des Lobbyverbands Interpharma. Die Autorität der Medikamenten-Zulassungsbehörde Swissmedic werde untergraben und die Patientensicherheit geschwächt. Wer Arzneimittel selber importiere, trage das Risiko durch eine mögliche Schädigung eines Mittels selber, da kein Schweizer Hersteller greifbar sei. (aargauerzeitung.ch)

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60 Kommentare
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Ironiker
26.08.2018 09:22registriert Juli 2018
Das Hauptproblem in der Schweiz: Lobbying! Und das BAG hilft noch mit... Alle wissen, wie man die Kosten und somit die Krankenkassenprämien massiv herunterbringen könnte, nur ist niemand daran interessiert, weil es auch auf den Gewinn schlagen würde. Die Politiker versagen hier auf der ganzen Linie - von links bis rechts!
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Adualia
26.08.2018 14:04registriert Februar 2016
Ich war letztens in der Apotheke auch etwas verwirrt: Mein Medikament kostet in Deutschland gerade mal 27 Euro, in der Schweiz 125 Franken..
Wie rechtfertigt sich dieser Preisunterschied?
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Howard271
26.08.2018 11:44registriert Oktober 2014
Also wenn man es genau nimmt, ist es ja nicht das BAG, sondern das Gesetz, was dies vorschreibt, oder? Das heisst, das BAG wendet nur das Gesetz an, welches von unserem Parlament beschlossen wurde.
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