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Mindest-Franchise soll auf 350 Franken steigen

Kranke zur Kasse: Mindest-Franchise soll auf 350 Franken steigen

18.01.2019, 16:5618.01.2019, 17:52
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ARCHIV -- ZUR KEYSTONE-SDA-MELDUNG, AM MONTAG, 29. OKTOBER 2018, ZUR STUDIE "EINKOMMENSSITUATION DER SELBSTAENDIG TAETIGEN UND DER ANGESTELLTEN FACHAERZTINNEN UND -AERZTE IN DEN JAHREN 2009 - 201 ...
Bild: KEYSTONE

Kranke sollen sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen müssen. Nach dem Nationalrat hat auch die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) beschlossen, die Franchisen zu erhöhen – zunächst um 50 Franken.

Mit sieben zu vier Stimmen beantragt die SGK ihrem Rat, eine entsprechende Gesetzesvorlage anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat würde damit die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen.

Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen soll bereits mit dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung vorgenommen werden. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.

Kostenbewusstsein stärken

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit stärkt dieser neue Mechanismus die Eigenverantwortung der Versicherten und deren Kostenbewusstsein. Zudem trage er zur Eindämmung des Kostenanstiegs bei, argumentieren die Befürworter.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Massnahme treffe vornehmlich chronisch kranke und ältere Menschen, die auf medizinische Behandlungen angewiesen seien, argumentieren die Gegner. Zudem sei die Kostenbeteiligung der Versicherten schon heute hoch.

Abgelehnt hat die Kommission diverse Motionen aus dem Nationalrat, die Anpassungen bei der ordentlichen Franchise oder bei den Wahlfranchisen verlangen. Die Forderungen würden mit dem Anpassungsmechanismus erfüllt, hält sie fest.

Keine mehrjährige Bindung

Anders als der Nationalrat will die Ständeratskommission ausserdem Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, nicht dazu verpflichten, drei Jahre lang dabei zu bleiben. Die SGK beantragt ihrem Rat mit sechs zu vier Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf einzutreten.

Sie kam zum Schluss, dass dies die Eigenverantwortung nicht stärken, sondern sogar noch schwächen könnte. Dies, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu seien. Viele Versicherte könnten zu tieferen Franchisen wechseln, argumentieren die Gegner. Zudem sei die Zahl jener, die je nach Gesundheitszustand die Franchise vorübergehend wechselten, sehr gering.

Der Nationalrat möchte mit der Regelung verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs – beispielsweise einer planbaren Operation – vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. (aeg/sda)

Franchise-Anpassung: Bald zahlst du 50 Franken mehr

Video: srf/SDA SRF

Gesundheit und Ernährung

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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leu84
18.01.2019 20:56registriert Januar 2014
Vielleicht muss man im Herbst ein paar parlamentarische Krankenkassenvertreter abwählen.
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Arthur Philip Dent
18.01.2019 19:23registriert Februar 2016
Nun ja, ich glaube nicht, dass das das Problem löst.

1. Trifft das zuerst wohl ältere Leute, die haben ja gar keine andere Wahl als die Mindestfranchise.

2. Werden die getroffen ohne entsprechende Rückstellungen, die sich für den 'schlimmsten Fall' absichern wollen.

3. Wird sich dadurch das Verhalten der Menschen wohl kaum genügend beeinflussen lassen.

4. Glaube ich nicht, dass dadurch die Prämien nicht weiter steigen.

Das Problem sind nicht die Franchisen!
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Blümerant
18.01.2019 19:12registriert September 2017
Eigentlich profitieren davon nun nur die Krankenkassen oder? Bin nicht sicher ob ich nun Fan bin...
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