In der Schweiz werden Medikamentenpreise vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt. Dabei orientiert man sich einerseits am Ausland. So wird verglichen, welche Kosten Krankenkassen für die jeweilige Medikamente in anderen Ländern übernehmen müssen. Andererseits wird berechnet, was eine Behandlung mit anderen Arzneimitteln kostet und welchen Zusatznutzen das neue Produkt bringt.
Diese Praxis steht in der Kritik. Denn: Das BAG legt die Preise anhand von ausländischen Listen fest. Jedoch sind darauf von der Pharmaindustrie gewährte Rabatte nicht ausgewiesen. Sprich: In Tat und Wahrheit weiss das BAG gar nicht, wie viel ein Krankenkassenversicherter für ein Medikament in einem anderen Land zu bezahlen hat.
«Der Auslandpreisvergleich läuft wegen der gewährten Rabatte ins Leere, er ist ein Auslaufmodell», sagt Guido Klaus von der Helsana. Er kennt auch den Grund, warum dem so ist: Da niemand die Preise eines anderen Landes kennt, «könne die Pharmabranche die Länder gegeneinander ausspielen», zitiert der «TagesAnzeiger».
Rabatte auf Medikamentenpreise sind hierzulande eigentlich nicht vorgesehen. Ein Bericht der «Rundschau» offenbart aber ein anderes Bild. Tatsächlich hat das BAG mit der Pharmabranche einige Deals ausgehandelt. Diese würden aber «nur in Ausnamefällen» zur Anwendung kommen – etwa dann, wenn bei einer Krebstherapie gleich zwei Medikamente von Roche eingesetzt werden.
Für Klaus ist klar, dass diese Rabatte «reine Hinterzimmerdeals» sind. Das BAG sei auf ein Entgegenkommen der Branche angewiesen – selber könne es keine Rabatte einfordern oder durchsetzten.
Das ist ganz im Sinne der Pharmabranche. «Die Pharmabranche wünscht einen hohen Schweizer ‹Schaufensterpreis›, da auch im Ausland Preisvergleiche durchgeführt werden und ein hoher Schweizer Preis deshalb für sie vorteilhaft ist», sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Er verlangt deshalb, dass das BAG mit ausländischen Behörden zusammenarbeitet. Damit könne die Verhandlungsmacht gestärkt werden. Ebenfalls fordert der Preisüberwacher ein Antrags- und Rekursrecht der Krankenversicherer.
Einen Schritt weiter geht Klaus. Laut dem «TagesAnzeiger» setzt er sich für ein Systemwechsel bei der Preisfestlegung von Medikamenten ein. So soll auch die «Bezahlbarkeit für das System» berücksichtigt werden. Jedoch hat der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss neulich abgelehnt.
Die Pharmabranche hingegen macht nicht den Anschein, eine Änderung herbeiführen zu wollen – sie spricht von einem «bewährten System». (vom)