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Schadenersatzurteil gegen Ex-Börsenhändler Kerviel abgesenkt

epa05553143 French former Societe Generale rogue trader Jerome Kerviel (C) leaves the Versailles appeal court after fighting a civil damages case with his lawyer David Koubbi (L), in Versailles, Franc ...
Ex-Börsenhändler Jérôme Kerviel verlässt das Berufungsgericht in Versailles. Bild: YOAN VALAT/EPA/KEYSTONE

Der schönste Tag deines Lebens: Wenn du statt auf 4,9 Milliarden nur auf eine Million Euro verklagt wirst

Ein französisches Gericht hat die Schadenersatzforderung gegen den Ex-Börsenhändler Jérôme Kerviel drastisch gesenkt.
23.09.2016, 14:2423.09.2016, 14:47
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Anstelle der in zwei Gerichtsurteilen festgesetzten 4,9 Milliarden Euro solle Kerviel der Grossbank Société Générale lediglich eine Million Euro zahlen, erklärte das Berufungsgericht von Versailles am Freitag. Der 39-Jährige sei für den Schaden, den sein damaliger Arbeitgeber erlitten hatte, nur «teilweise» verantwortlich.

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In der Anfang 2008 bekannt gewordenen Affäre hatte Kerviel die Société Générale durch hochriskante Finanzspekulationen fast in den Ruin getrieben. Die Bank beziffert die durch ihren einstigen Mitarbeiter verursachten Verluste auf 4,9 Milliarden Euro.

In zwei Prozessen wurde Kerviel deswegen zu drei Jahren Haft und 4,9 Milliarden Euro Schadensersatz verurteilt. Frankreichs Oberster Gerichtshof bestätigte 2014 zwar die Haftstrafe, erklärte den Rekord-Schadenersatz aber für ungültig. Das Gericht gab der Société Générale eine Mitschuld an den Verlusten, weil Kontrollmechanismen der Bank versagt hätten.

Das Berufungsgericht von Versailles, das in einem Zivilprozess die Schadenersatzansprüche der Société Générale erneut prüfte, urteilte nun, Kerviel sei für den Schaden nur zum Teil verantwortlich. Kerviel hat stets argumentiert, seine Vorgesetzten hätten von seinen Geschäften gewusst. Die Bank bestreitet das. (wst/sda/afp)

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[dhr, 22.01.2017] Geld, Banken, Weltwirtschaft

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