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Es hat gekracht vor ein paar Tagen vor der Ausfahrt Winterthur-Ohringen. Eigentlich nichts ungewöhnliches. Wäre nicht ein Tesla involviert gewesen.
Ein solcher prallt gegen einen Van – laut dem Fahrer haben dabei der Abstandtempomat wie auch das Notbremssystem versagt. Tesla teilt dem Lenker mit, alles habe einwandfrei funktioniert; der Mann nimmt die Verantwortung auf sich. Trotzdem wird nun rege diskutiert und das Video, welches den Crash zeigt, verzeichnet am Mittwochmittag weit über 380'000 Aufrufe.
Im Zentrum steht nun die Schuld-Frage, wer in solchen Fällen für den Schaden aufkommen muss. Matthias Rüegg, Leiter Privatkundengeschäft der AXA Winterthur gibt Antworten. Diese beziehen sich auf die Thematik im Allgemeinen, nicht auf den aktuellen Unfall.
Die heutigen Systeme sind lediglich Assistenzsysteme, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Deshalb haftet der Fahrer, respektive der Halter des Fahrzeugs.
Wurde ein Unfall zweifelsfrei aufgrund technischer Fehler verursacht – etwa durch Assistenzsysteme, die durch den Lenker nicht übersteuerbar sind – kann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalter, einen Regress/Rückgriff auf Dritte nehmen. Namentlich auf den Autohersteller oder den Systemzulieferer. Hier sind jedoch verschiedene Faktoren relevant und aufgrund der herrschenden Lehre und Rechtsprechung können derzeit noch nicht alle Fragen beantwortet werden. Zentral ist jedoch: Der Geschädigte erhält den Schadenersatz vom haftpflichtigen Halter beziehungsweise dessen Versicherung vergütet. Um allfällige Rückgriffe muss er sich im Sinne des Geschädigtenschutz nicht kümmern.
Der Fahrer muss jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben und muss jederzeit in das Fahrgeschehen eingreifen können. Er kann sich beispielsweise nicht darauf verlassen, dass ein Assistenzsystem sein Fahrzeug einparkiert und er sich etwa durch telefonieren ablenken lässt.
Wir verfolgen die technologischen Entwicklungen sehr genau und passen unsere Produkte und Dienstleistungen laufend dem Markt und den Kundenbedürfnissen an. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass mit dem Anstieg an selbstfahrenden und teilautonomen Fahrzeugen im Verkehr weniger und vor allem weniger schwere Unfälle mit Personenschäden gibt.
Darüber diskutieren Experten momentan intensiv. Wir gehen davon aus, dass die Halterhaftung mittelfristig dominierend bleibt. Sollte es zu Unfällen aufgrund technischer Fehler kommen, kann möglicherweise Regress auf Dritte genommen werden. Zudem wollen wir auch in Zukunft jedes Fahrzeug – ob selbstfahrend oder nicht – gegen Verlust oder Beschädigung versichern.